Dein BildungsTicket
einfach online bestellen!

Du willst 24/7 alle Öffis im Landkreis Mittelsachsen, Chemnitz, dem Landkreis Zwickau und dem Erzgebirgskreis nutzen? Dann greif zu! Das BildungsTicket für Schüler gibt's hier und sofort zum Hammerpreis von nur 15 € monatlich.

Dein BildungsTicket bequem von zuhause aus beantragen

Als Schüler bis einschließlich Deines 15. Geburtstags bist Du automatisch anspruchsberechtigt.

Bist du 15 Jahre oder älter? Dann hast Du ebenso einen Anspruch darauf, wenn du an einer öffentlichen, staatlich genehmigten Schule oder staatlich anerkannten allgemeinbildenden Privatschule eingeschrieben bist.

Auch als Berufsschüler in einer rein schulischen Ausbildung profitierst Du vom BildungsTicket.

Dein Ticket gilt für alle Busse, Straßenbahnen und Nahverkehrszüge im Verbundgebiet des VMS, solange sich Dein Wohnsitz oder Deine Schule im VMS-Gebiet befinden.

Bevor Du loslegst:

Zum Ausfüllen Deines Antrags benötigst Du folgende Daten und Dokumente

  • Ermäßigungsnachweis
    Scan des Schülerausweises oder „Ermäßigungsnachweis“ der Bildungseinrichtung (zum Ausdrucken und unterschreiben lassen) ab dem 15. Lebensjahr
  • Personalausweis
    des Antragstellers als Scan oder Handyfoto
  • Bankdaten
    IBAN & BIC zur Einrichtung des Lastschriftmandats

Alternativ kannst Du die Nachweise auch mit dem Handy abfotografieren und als Bild hochladen. Achte dabei bitte auf Lesbarkeit.

Galerie-Roter-Turm-Shopping-Gutschein-City-Bahn-Chemnitz-2

Entscheidest Du Dich hier und jetzt für die Jährliche Einmalzahlung Deines Bildungstickets, bekommst Du von uns noch einen 10,00 € Shopping-Gutschein* für die Galerie Roter Turm (Chemnitz) als Willkommensgeschenk on top. Voraussetzung für den Erhalt ist ein fristgerechter Zahlungseingang für Dein Bildungsticket per Vorabüberweisung (es gelten die unten benannten Teilnahmebedingungen).

Zahlungsmethode wählen

1x bezahlen = 1 Jahr ÖPNV fahren

per Vorabüberweisung oder Barzahlung im Kundencenter

Einmal fürs ganze Jahr zahlen ist Dir lieber? Du kannst den Jahresbetrag für Dein Abo gern in Bar vor Ort oder noch bequemer per Überweisung begleichen. Im Anschluss an Deine Bestellung erhält Du von uns eine Rechnung mit allen Infos.

Zahlweise:
Jährliche Einmalzahlung auf Basis einer Rechnungslegung in Bar oder per Überweisung

Vertragsdauer:
mind. 12 Monate, unbefristet (jährliche Wiedervorlage der Ermäßigungsberechtigung vorausgesetzt)

Preisstufe:
Verbundraum VMS

Preis:
jährlich 180,00 €

Monatliche Zahlweise

per SEPA-BASIS-Lastschriftmandat

Die Kosten für Dein Abo werden jeweils monatlich im Voraus per SEPA-Basis-Lastschriftmandat eingezogen. Deshalb benötigen wir in dem Fall zwingend eine gültige Bankverbindung von Dir bzw. von Deinen Eltern.

Zahlweise:
Monatlicher Einzug zum 5. des Monats oder am nächstmöglichen Bankarbeitstag

Vertragsdauer:
mind. 12 Monate, unbefristet (jährliche Wiedervorlage der Ermäßigungsberechtigung vorausgesetzt)

Preisstufe:
Verbundraum VMS

Preis:
monatlich 15,00 €

* Teilnahmebedingungen

Die Prämienaktion wird von der City-Bahn Chemnitz GmbH (CBC) durchgeführt. Für die Teilnahme gelten die nachstehenden Bedingungen. Der Aktionszeitraum erstreckt sich vom 13.05.2022 bis 31.12.2022 (entscheidend ist hier das Datum der Antragstellung / der eigentliche Vertragsbeginn muss vor dem 01.01.2023 erfolgen), wobei die Teilnahme jedem Neu-Abonnenten (bei Minderjährigen den Erziehungsberechtigten) freisteht, sofern sich dieser beim Abschluss des Abonnements Bildungsticket (online) bei der CBC für die Zahlweise „Einmalzahlung“ entscheidet und den anschließend fälligen Rechnungsbetrag fristgerecht an die CBC überweist. Die Prämie ist ein 10,00 € Shopping-Gutschein der Firma PayLife Service. Die Gutscheinkarte kann wie eine Maestro-Karte bei allen Shops mit Maestro Akzeptanz in der Galerie Roter Turm eingesetzt werden. Weitere Infos zur Gutscheinkarte findest Du hier: https://www.galerie-roter-turm.de/center/gutschein. Die Gutscheinkarte wird nach erfolgreichem Zahlungseingang postalisch versandt.

Für die Nutzung der Gutscheinkarte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PayLife Service.

Die Aktion kann ohne Ankündigung beendet oder modifiziert werden. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum BildungsTicket

Ja, der Beginn ist zu jedem Monat im Jahr möglich. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

Ja, eine Frist zur Beantragung des BildungsTickets gibt es. Der Abo-Antrag ist bis zum 10. des Vormonats beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen, wenn es zum 1. des Folgemonats starten soll.

Spätestens bis zum 10. Juli ist der Abo-Antrag zum Erwerb eines BildungsTickets beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen, damit das BildungsTicket pünktlich zum Schulbeginn im August vorliegt.

Wenn die Schule mit dem Fahrrad oder fußläufig erreichbar ist, dann ist die Antragsstellung zum Erwerb eines BildungsTicket nicht notwendig. Wenn Ihr Kind auch regelmäßig in der Freizeit Bus- und Bahn nutzt, kann auch dafür ein BildungsTicket beantragt werden.

Den Antrag kann jede volljährige Person für einen Schüler stellen.

Ja. Alle Berufsschüler, die sich in einem Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium und Berufsfachschule befinden, können ein BildungsTicket erwerben. Die Schulbescheinigung ist verpflichtend dem Antrag beizulegen. Das BildungsTicket kann aber nicht von Berufsschülern genutzt werden, die sich in einer dualen Ausbildung befinden. Für diese Nutzergruppe wird das AzubTicket Sachsen angeboten. Nähere Info´s zu diesem Tarifangebot gibt es im Internet unter https://www.dein-azubiticket.de/dein-azubiticket/

Nein, für Auszubildende in dualen Bildungsgängen gilt das Ticket nicht, denn diese können das AzubiTicket Sachsen erwerben.

Nein, für Studenten gilt das Ticket nicht.

Ab dem 1. Januar 2023 können auch Freiwilligendienstleistende ein BildungsTicket erwerben.

Nein, eine extra Beantragung einer Kundenkarte ist nicht notwendig. Die Kundenkarte wird mit dem BildungsTicket (Wertmarken) automatisch zugesandt.

Grundsätzlich erfolgt die Beantragung des VMS-BildungsTickets bei einem Verkehrsunternehmen des VMS, wenn die Schule im VMS-Gebiet liegt. Da jedoch bei verbundüberschreitenden Schulwegen viele Rahmenbedingungen zu beachten sind, wird empfohlen, vor der Antragstellung sich an der Info-Hotline des VMS (Tel. 0371 40008-77) zu informieren.

Nein, nur bei einem Schulwechsel ist ein Änderungsantrag zu stellen. Alle Schüler ab dem 15. Geburtstag müssen ab dem zweiten Jahr der Nutzung jährlich bis spätestens 10. September eine neue Schulbescheinigung einreichen. Die Schulbescheinigung steht auf der Internetseite https://www.vms.de/service/downloads/formulare/ zur Verfügung. Bei der Erstbeantragung erfolgt die Bestätigung auf dem Antragsformular.

Ja, der Nachweis wird jedes Jahr benötigt. Die Schulbescheinigung steht auf der Internetseite https://www.vms.de/service/downloads/formulare/ zur Verfügung.

Der Abo-Antrag BildungsTicket ist der jeweiligen Schule für die Bestätigung im Vorfeld vorzulegen.

Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie eines gültigen Personalausweises
  • Nachweis der aktuellen Bankverbindung z.B. die Kopie einer EC-Karte
  • ab dem 15. Geburtstag die Bescheinigung der Bildungseinrichtung
  • ggf. einen Beleg über Amtsvormundschaft oder Betreuung
  • Freiwilligendienstleistende: Freiwilligendienstausweis

Freiwilligendienstleistende können zur Antragstellung ihren Freiwilligendienstausweis vorlegen oder die Bescheinigung der Einsatzstelle des Freiwilligendienstes.

Die Erfassung der Ein- und Ausstiegshaltestelle ist für die Ermittlung der Fahrgastzahlen und die zukünftige Verkehrsplanung der einzelnen Verkehrsunternehmen von großer Bedeutung.

Bei einem Umzug innerhalb des VMS-Gebietes ist die Mitteilung gem. ABO-Antrag mit der Auswahl „Änderungsmitteilung“ – bei dem Verkehrsunternehmen einzureichen, mit dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde. Nachfolgende Punkte sind anzugeben:
– neue Wohnanschrift
– neue Ein- und Ausstiegshaltestelle

Bei einem Schulwechsel innerhalb des VMS-Verbundgebietes ist die Mitteilung gem. Antragsformular mit der Auswahl „Änderungsmitteilung“ – bei dem Verkehrsunternehmen einzureichen, bei dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde. Nachfolgende Punkte sind anzugeben:

  • Name der zukünftigen Schule
  • Postleitzahl und Schulort
  • Ein- und Ausstiegshaltestelle

Bei Adressänderung oder Änderung der Bankverbindung ist die Mitteilung gem. Antragsformular – mit der Auswahl „Änderungsmitteilung“ – bei dem Verkehrsunternehmen einzureichen, bei dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde.

Gemäß Abo-Antrag stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • monatliche Raten per SEPA-Lastschriftmandat
  • jährlicher Einmalbetrag per Überweisung, Bar- bzw. EC-Zahlung vor Ort beim jeweiligen Verkehrsunternehmen

Nein, einen Rabatt gibt es nicht. Allerdings belohnt die City-Bahn Chemnitz GmbH Neu-Abonnenten, die sich bei der Bestellung Ihres BildungsTickets bis zum 31.12.2022 für eine Einmalzahlung des gesamten Jahresbetrages entscheiden, mit einem 10,00 Euro Einkaufsgutschein* für die Galerie Roter Turm (Chemnitz).

Von der Erstellung einer Jahreskarte auf einem Abschnitt wird abgesehen, da dieses Ticket aufgrund der Abnutzungen beim täglichen Gebrauch zum Ende der Gültigkeit nicht mehr lesbar sein kann. Ein digitales (Online-)Ticket kann aktuell noch nicht erstellt werden.

Ersatz erfolgt im Kulanzfall gegen Entgelt durch das Verkehrsunternehmen, mit dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde:

  • Wertmarken 15,00 €
  • Kundenkarte 5,00 €

Das BildungsTicket kann nutzen:

  • jeder Schüler bis zum 15. Geburtstag
  • jeder Schüler ab dem 15. Geburtstag mit Bescheinigung der Bildungseinrichtung (allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen (außer duale Ausbildungen)) und wenn sich die Schule und/oder der Wohnort im VMS-Gebiet befinden.
    Eine festgelegte Altersgrenze gibt es nicht.
  • Freiwilligendienstleistende nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst mit einer Einsatzstelle im Freistaat Sachsen,
  • Teilnehmer an einem Jugendfreiwilligendienst nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten mit einer Einsatzstelle im Freistaat Sachsen,
  • Teilnehmer an einem Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne des § 2 Abs.1a Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Einsatzstelle im Freistaat Sachsen, wenn die Einsatzstelle des Freiwilligendienstleistenden im VMS-Gebiet liegt.
    Eine festgelegte Altersgrenze gibt es nicht.

Es gilt in allen Nahverkehrsmitteln (Zug, S-Bahn, Tram, Bus) im VMS-Gebiet in Kombination mit einer gültigen Kundenkarte.

Nein, das BildungsTicket kann im gesamten VMS-Gebiet genutzt werden.

Ja – Ausnahme: An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist bei Nutzung eines Anruf-Linien-Taxis bei der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH (RBM) ein gesonderter Fahrausweis für die genutzte Relation zu kaufen.

Ja, das BildungsTicket gilt für eine Berg- und Talfahrt am Tag.

Nein, das Bildungsticket ist nur bis zum letzten Bahnhof bzw. Haltepunkt im VMS-Gebiet gültig. Das Einzuggebiet des VMS kann unter folgendem Link aufgerufen werden: www.vms.de

Zunächst wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Woche das Ticket bei der Servicestelle des jeweiligen Verkehrsunternehmens vorzulegen und somit das erhöhte Beförderungsentgelt zu mindern.

Nein. Das BildungsTicket ist personengebunden.

Wer im Besitz eines BildungsTicket ist, kann sein Fahrrad unentgeltlich in den Bussen und Bahnen im VMS-Gebiet mitnehmen. Allerdings muss genügend Platz im Fahrzeug sein.

Kleine Hunde in geeigneten Behältnissen können unentgeltlich in den Bussen und Bahnen im VMS-Gebiet mitgenommen werden. Für die Mitnahme von Hunden außerhalb von Behältnissen ist pro Hund ein entsprechender Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder zu lösen.

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Kündigung:

  • außerordentliche Kündigung – während der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten nur bei nachweislichem Wohn- bzw. Schulortwechsel
  • ordentliche Kündigung – nach der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten monatlich kündbar zum letzten Tag eines Kalendermonats.
    Die Kündigung muss spätestens an diesem Tag in Textform bei dem Verkehrsunternehmen vorliegen, mit dem das BildungsTicket-Abonnement abgeschlossen wurde.
  1. Wenn die Kündigung per Brief erfolgt, sind mit dem Kündigungsschreiben dem Verkehrsunternehmen die beim Schüler noch vorhandenen Wertmarken für die nicht mehr benötigten Monate zuzusenden.
  2. Sollte die Kündigung in Textform per E-Mail erfolgen, so sind die beim Schüler noch vorhandenen Wertmarken für nicht mehr benötigten Monate dem Verkehrsunternehmen per Brief zu übersenden oder persönlich in den Servicestellen zu übergeben. In diesem Fall ist zubeachten, dass der Versand oder die Abgabe vor dem Beginn des nicht mehr genutzten Monats erfolgt.
    Die Kündigung ist erst wirksam, wenn die für den Zeitraum nach dem Kündigungstermin noch gültigen Monatswertmarken dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben wurden. Bereits für den Monat nach der Kündigung entrichtetes Beförderungsentgelt wird für den Zeitraum ab Vorlage der restlichen Monatswertmarken erstattet.